Russlands Mondmission gescheitert: Worum es bei "Luna-25" ging

Stand: 20.08.2023, 12:42 Uhr

Russlands erste Mondmission seit fast 50 Jahren ist gescheitert. Die unbemannte Sonde "Luna-25" stürzte laut russischer Raumfahrtbehörde ab. Warum es auch Indien, China, die USA und Europa ins All zieht.

Fast 50 Jahre nach Russlands letzter erfolgreicher Mondmission ist die russische Raumsonde Luna-25 auf dem Mond abgestürzt. Die Kommunikation mit der Raumsonde sei am frühen Samstagnachmittag abgebrochen, teilte die russische Raumfahrtbehörde Roskosmos am Sonntag mit.

Ersten Erkenntnissen zufolge habe es eine "Kollision mit der Mondoberfläche" gegeben. Die Gründe für das Scheitern der russischen Mondmission solle nun eine Kommission klären, hieß es.

Der Wettbewerb um die Kontrolle im Weltraum ist international seit Jahrzehnten in vollem Gange. Eine Landung auf dem Mond gelang bisher nur den USA, Russland und China.

Wettlauf um die Vormacht im Weltall

Aktuelle Stunde 10.08.2023 23:20 Min. UT Verfügbar bis 10.08.2025 WDR Von Meike Hendriksen

Worum ging es bei der russischen Mondmission?

Die Sonde "Luna-25" sollte Bodenproben sammeln und den Bau einer Mondstation vorbereiten. Es ging dabei auch um die Suche nach Wasser.

Anders als bei früheren Missionen stand bei der russischen Mission diesmal der Südpol des Erdtrabanten im Fokus. Forscher vermuten in den Kratern am Südpol des Mondes insgesamt die Wassermenge des Bodensees. Russland wollte den Bau einer Raumstation auf dem Erdtrabanten vorbereiten, die nach früheren Angaben bis 2040 errichtet werden soll.

Eigentlich sollte "Luna-25" schon lange unterwegs sein. Ein erster Starttermin einer neuen Mondsonde war für 2012 geplant, zuletzt sollte es im Mai 2022 losgehen.

Spielt dabei auch der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine eine Rolle?

Ja, die russische Mission erfolgte zu einem Zeitpunkt der Spannungen mit westlichen Weltraummächten. Daher wollte Moskau seine Weltraumkooperation insbesondere mit China stärken.

Nach dem Beginn des Konflikts in der Ukraine hatte die Europäische Weltraumorganisation ESA erklärt, sie werde weder beim Start von "Luna-25" noch bei den künftigen Missionen 26 und 27 mit Russland zusammenarbeiten. Moskau hatte daraufhin mitgeteilt, die ESA-Ausrüstung für seine Mondprojekte durch in Russland hergestellte Ausrüstung ersetzen zu wollen.

Welche Regeln gibt es für die Nutzung des Mondes?

Stephan Hobe, Professor am Institut für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht der Uni Köln

Professor Stephan Hobe

"Wer was auf dem Mond beanspruchen kann, ist nicht eindeutig geregelt", sagte Stephan Hobe, Weltraum- und Cyberrechtswissenschaftler der Universität Köln, am Donnerstag dem WDR. Es gebe zwar zu dieser Frage internationale Verträge. "Der älteste dieser Weltraumverträge ist von 1967."

Und in diesem Vertrag stehe auch, dass der Mond der ganzen Menschheit gehöre. Über die Ausbeutung des Mondes enthalte er jedoch keine genauen Bestimmungen. "Er sagt zwar: 'Man darf erforschen und allgemein nutzen', aber er sagt nicht genau, ob man da auch Ressourcen zum eigenen Nutzen abbauen kann." Ob das so ist, sei umstritten.

Die Bedingungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Ausbeutung des Mondes stehen also nicht fest.

Wer stellt Ansprüche auf die Nutzung des Mondes?

Ein Interesse an Rohstoffen auf dem Mond hat nicht nur Russland. Auch viele andere Staaten haben Ansprüche. Die ESA will einen Satelliten kreisen lassen, um Aufnahmen zu machen. Indien hat im Juli eine Sonde gestartet, die ein Mondfahrzeug absetzen soll.

Die USA planen für 2025 eine bemannte Mondlandung. China wiederum will 2030 mit dem Bau einer Mondstation beginnen - möglicherweise unter Beteiligung Russlands.

Neben Staaten sind auch private Firmen im All aktiv. Dabei geht es zum Beispiel um Weltraumflüge privater US-Anbieter, aber auch um Konzerne, die ein privates Satellitennetz im All aufbauen wollen.

Weltraum-Erkundung: "Prestige im Mittelpunkt"

WDR 5 Morgenecho - Interview 10.08.2023 08:12 Min. Verfügbar bis 09.08.2024 WDR 5


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Welches Gremium entscheidet bei Streitfällen?

"Man wird dies wahrscheinlich vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag machen müssen", sagte Professor Hobe. Allerdings sei es schwierig, Staaten an nicht genehmigten Schritten zu hindern. Als Mittel sei eine einstweilige Anordnung denkbar, die zum Beispiel eine geplante Ausbeutung verböte.

Aber bislang gebe es kein konkretes Recht. Hobes kritisiert das mangelnde Umweltbewusstsein mancher Raumfahrtnationen und befürchtet einen Trend zur "Gewinnmaximierung". Er plädiert deshalb für eine neue Perspektive von Verteilungsgerechtigkeit, die das Völkerrecht in Zukunft durchziehen soll. Die Bodenschätze sollen gerecht unter allen Staaten verteilt werden, so wie das beim Seerecht in der Tiefsee und in der Antarktis angestrebt werde.

"Wir möchten, dass ein möglicher Abbau sich so vollzieht, dass die Natur nicht geschädigt wird und dass nicht die alles bekommen, die schon alles haben und die Reichsten sind. Die Idee der Verteilungsgerechtigkeit sollte das Völkerrecht durchziehen." Professor Stephan Hobe, Experte für Weltraumrecht

Wer war zuerst im All?

Die Sowjetunion hatte den ersten Satelliten im All und schickte 1961 auch den ersten Menschen in den Kosmos. Schon 1959 erreichte sie auch als erstes Land der Welt mit einer Raumsonde die Oberfläche des Mondes.

Bei dem Wettlauf der Systeme um die Erkundung des Weltalls war dann aber die USA das Land, dem 1969 mit "Apollo 11" die erste bemannte Mondmission gelang.

Mit Material von AFP und dpa

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